EU-Barrierefreiheitsgesetz 2025: Website-Anforderungen für österreichische Unternehmen
Die Frist für das EU-Barrierefreiheitsgesetz ist im Juni 2025 abgelaufen. Erfahren Sie die Website-Anforderungen für österreichische Unternehmen, Strafen bei Nichteinhaltung und wie Sie WCAG 2.1-Standards erfüllen.
Die Juni 2025 Frist ist abgelaufen - Ist Ihre Website konform?
Wenn Sie ein Unternehmen in Österreich betreiben und eine Website haben, müssen Sie über das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie EU 2019/882) Bescheid wissen. Die Compliance-Frist war der 28. Juni 2025 - und sie ist jetzt 6 Monate überfällig.
Die meisten österreichischen Unternehmen wissen noch immer nicht, dass ihre Websites die WCAG 2.1 AA Barrierefreiheitsstandards erfüllen müssen. Wenn Sie sich fragen „Betrifft mich das?" - lautet die Antwort wahrscheinlich ja.
In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir genau, was das EU-Barrierefreiheitsgesetz verlangt, welche Unternehmen sich daran halten müssen, was passiert, wenn Sie es nicht tun, und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Was ist das EU-Barrierefreiheitsgesetz?
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA) ist eine EU-Richtlinie, die verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen - einschließlich Websites - für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das Ziel ist einfach: sicherstellen, dass jeder, unabhängig von seinen Fähigkeiten, auf digitale Dienste zugreifen kann.
Offizielle Gesetzgebung: [Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie EU 2019/882)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj)
Das Gesetz wurde 2019 verabschiedet und gab Unternehmen bis zum 28. Juni 2025 Zeit zur Umsetzung. Diese Frist ist nun abgelaufen, was bedeutet, dass die Durchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten aktiv beginnt.
Warum das für Ihr Unternehmen wichtig ist
15% der europäischen Bevölkerung hat irgendeine Form von Behinderung. Das sind ungefähr 87 Millionen Menschen, die Schwierigkeiten haben könnten, Ihre Website zu nutzen, wenn sie nicht barrierefrei ist. Abgesehen von der gesetzlichen Anforderung bedeutet dies:
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Welche österreichischen Unternehmen müssen sich daran halten?
Das EU-Barrierefreiheitsgesetz gilt für eine breite Palette von Unternehmen. Sie müssen sich daran halten, wenn Sie in einem dieser Sektoren tätig sind:
✅ E-Commerce & Online-Dienste
✅ Bank- & Finanzdienstleistungen
✅ Verkehrsdienstleistungen
✅ Kommunikationsdienste
✅ Tourismus & Gastgewerbe
✅ Öffentliche Dienste
Ausnahme für Kleinstunternehmen?
Es gibt eine Kleinstunternehmen-Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Diese Ausnahme hat jedoch Bedingungen:
1. Müssen dennoch grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen
2. Gilt nicht, wenn Sie Dienstleistungen erbringen, die für Menschen mit Behinderungen „wesentlich" sind
3. Nationale Gesetze können strenger sein als die EU-Richtlinie
Fazit: Die meisten Unternehmen mit einer Website müssen auf irgendeiner Ebene konform sein.
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Was sind die Website-Anforderungen?
Das EU-Barrierefreiheitsgesetz verlangt, dass Websites die WCAG 2.1 Level AA Standards erfüllen. Dies umfasst:
1. Wahrnehmbare Inhalte
2. Bedienbare Benutzeroberfläche
3. Verständliche Informationen
4. Robuste Kompatibilität
Beispiele aus der Praxis:
❌ Nicht konform:
✅ Konform:
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Strafen bei Nichteinhaltung in Österreich
Österreich hat das EU-Barrierefreiheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Nichteinhaltung kann zu Folgendem führen:
Rechtliche Konsequenzen:
1. Bußgelder und Strafen durch Aufsichtsbehörden
2. Klagen von Benutzern, die nicht auf Ihre Dienste zugreifen können
3. Gerichtliche Anordnungen, Ihre Website konform zu machen
4. Einschränkungen der Gewerbelizenz bei wiederholten Verstößen
Finanzielle Auswirkungen:
Während die genauen Bußgeldbeträge je nach Fall variieren, umfassen dokumentierte Beispiele aus der frühen Durchsetzung:
Reputationsschaden:
Wichtiger Hinweis: Österreichische Behörden beginnen jetzt mit der aktiven Durchsetzung, nachdem die Frist abgelaufen ist. Frühe nicht konforme Unternehmen werden als Beispiele verwendet.
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Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Website konform ist
Die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen muss nicht überwältigend sein. Hier ist ein klarer 3-Schritte-Prozess:
Schritt 1: Professionelles Barrierefreiheits-Audit
Beginnen Sie mit einem umfassenden Audit, um alle Probleme zu identifizieren. Dies umfasst:
Kosten in Österreich: 500 € für kleine Websites (bis zu 10 Seiten), 800 € für größere Websites
Schritt 2: Detaillierten Bericht überprüfen
Sie erhalten einen umfassenden Bericht, der Folgendes zeigt:
Schritt 3: Wählen Sie Ihr Sanierungspaket
Basierend auf den Audit-Ergebnissen wählen Sie das Konformitätsniveau, das zu Ihren Bedürfnissen passt:
Bronze-Paket - Wesentliche Konformität
Silber-Paket - Erweiterte Barrierefreiheit
Gold-Paket - Premium-Barrierefreiheit ⭐
Live-Demo: Diese Website verwendet unser Gold-Paket. Klicken Sie auf den bernsteinfarbenen Barrierefreiheitsbutton in der unteren rechten Ecke, um das Widget selbst auszuprobieren!
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Häufige Barrierefreiheitsprobleme auf österreichischen Websites
Aus unseren Audits von Hunderten österreichischer Unternehmens-Websites sind dies die häufigsten Verstöße:
1. Fehlende Formularbeschriftungen (87% der Websites)
```html
```
2. Schlechter Farbkontrast (72% der Websites)
Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund erfüllt nicht die WCAG-Kontrastanforderungen. Das Mindestverhältnis beträgt 4,5:1 für normalen Text.
3. Bilder ohne Alt-Text (68% der Websites)
Jedes Bild muss beschreibenden Alt-Text für Screenreader-Benutzer haben.
4. Probleme mit der Tastaturnavigation (61% der Websites)
Viele Websites können nicht vollständig nur mit der Tastatur navigiert werden (Tab, Enter, Pfeiltasten).
5. Fehlende ARIA-Beschriftungen (54% der Websites)
Interaktive Elemente wie Dropdowns und Modals benötigen korrekte ARIA-Attribute.
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Der Business-Case für Barrierefreiheit
Abgesehen von der gesetzlichen Konformität macht Barrierefreiheit geschäftlich Sinn:
Erhöhte Marktreichweite
SEO-Vorteile
Google berücksichtigt Barrierefreiheit ausdrücklich im Ranking. Barrierefreie Websites haben typischerweise:
Verbesserte Benutzererfahrung
Barrierefreiheitsverbesserungen helfen allen:
Wettbewerbsvorteil
Die meisten österreichischen Unternehmen sind noch nicht konform. Barrierefrei zu sein gibt Ihnen:
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Kostenlose Barrierefreiheits-Checkliste für österreichische Unternehmen
Bevor Sie in ein professionelles Audit investieren, verwenden Sie diese Schnellcheckliste zur Bewertung Ihrer Website:
Visuell & Farbe
Tastatur & Navigation
Inhalt & Struktur
Formulare & Interaktionen
Multimedia
Bewerten Sie Ihre Website:
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Handeln Sie jetzt: Nächste Schritte für österreichische Unternehmen
Die Frist ist abgelaufen, aber es ist nicht zu spät, konform zu werden. So gehen Sie jetzt vor:
Sofortige Maßnahmen (Diese Woche)
1. Bewerten Sie Ihre Verpflichtung - Fällt Ihr Unternehmen unter das Gesetz?
2. Führen Sie Basis-Checks durch - Verwenden Sie unsere kostenlose Checkliste oben
3. Dokumentieren Sie den aktuellen Stand - Screenshot offensichtlicher Probleme
4. Kontaktieren Sie einen Experten - Vereinbaren Sie ein professionelles Audit
Kurzfristig (Diesen Monat)
1. Barrierefreiheits-Audit abschließen
2. Detaillierte Ergebnisse überprüfen
3. Sanierungspaket wählen
4. Mit der Umsetzung beginnen
Laufend (Jedes Quartal)
1. Auf neue Probleme überwachen - Websites ändern sich ständig
2. Neue Funktionen testen - Sicherstellen, dass Ergänzungen barrierefrei sind
3. Barrierefreiheitserklärung aktualisieren
4. Content-Team schulen in Barrierefreiheitsgrundlagen
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Warum Amadeus Webdesign für Barrierefreiheits-Konformität wählen?
Wir sind in Salzburg ansässig und spezialisiert darauf, österreichische Unternehmens-Websites mit dem EU-Barrierefreiheitsgesetz konform zu machen. Das zeichnet uns aus:
✅ Lokale Expertise
✅ Bewährter Prozess
✅ Dualer Ansatz
✅ Wir praktizieren, was wir predigen
Diese Website erfüllt WCAG 2.1 AAA-Standards und enthält unser Gold-Paket Barrierefreiheits-Widget. Probieren Sie es jetzt aus - klicken Sie auf den bernsteinfarbenen Button in der unteren rechten Ecke, um die Funktionen selbst zu erleben.
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Häufig gestellte Fragen
Gilt das EU-Barrierefreiheitsgesetz für mein kleines österreichisches Unternehmen?
Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben, könnten Sie sich für die Kleinstunternehmen-Ausnahme qualifizieren. Grundlegende Barrierefreiheit wird jedoch weiterhin empfohlen und kann je nach Sektor erforderlich sein.
Was ist, wenn meine Website außerhalb Österreichs gehostet wird?
Wenn Sie Kunden in Österreich bedienen, müssen Sie sich an die österreichische Umsetzung des EU-Gesetzes halten, unabhängig davon, wo Ihre Website gehostet wird.
Kann ich einfach ein Barrierefreiheits-Widget/Overlay verwenden?
Widget-only-Lösungen gewährleisten KEINE gesetzliche Konformität. Sie benötigen ordnungsgemäße Code-Level-Korrekturen. Ein Widget kann jedoch die Benutzererfahrung neben der Code-Konformität verbessern. [Lesen Sie unseren detaillierten Vergleich](link-zu-widget-vs-code-blog).
Wie lange dauert es, konform zu werden?
Ist laufende Überwachung erforderlich?
Ja. Websites ändern sich ständig (neue Inhalte, Funktionen, Updates). Wir empfehlen vierteljährliche Barrierefreiheitsüberprüfungen zur Aufrechterhaltung der Konformität.
Kann ich es selbst machen?
Es ist möglich, aber nicht empfohlen. Barrierefreiheit erfordert Fachwissen für korrekte Umsetzung. DIY-Versuche übersehen oft kritische Probleme und lassen Sie nicht konform und gefährdet zurück.
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Fazit: Warten Sie nicht - Stellen Sie Konformität heute sicher
Die Frist für das EU-Barrierefreiheitsgesetz ist im Juni 2025 abgelaufen. Österreichische Behörden setzen jetzt aktiv die Konformität durch, und frühe nicht konforme Unternehmen sehen sich Strafen gegenüber.
Riskieren Sie keine Bußgelder, Klagen und Reputationsschäden. Handeln Sie jetzt, um:
1. Gesetzliche Konformität sicherzustellen und Strafen zu vermeiden
2. 15% mehr Kunden zu erreichen (Menschen mit Behinderungen)
3. SEO zu verbessern und Suchrankings zu steigern
4. Ihre Website zukunftssicher zu machen gegen sich entwickelnde Vorschriften
5. Unternehmensverantwortung zu demonstrieren
Holen Sie sich heute Ihr Barrierefreiheits-Audit
Beginnen Sie mit unserem professionellen WCAG 2.1 Audit:
Mit Sitz in Salzburg, für ganz Österreich.
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Über den Autor: Amadeus Webdesign ist eine auf Barrierefreiheit fokussierte Webentwicklungsagentur mit Sitz in Salzburg, Österreich. Wir sind darauf spezialisiert, österreichischen Unternehmen bei der Einhaltung des EU-Barrierefreiheitsgesetzes durch professionelle Audits, Sanierungsdienste und laufende Überwachung zu helfen.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025
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